Vorsorgevollmacht: Warum Kinder ohne sie oft nichts unterschreiben dürfen
Viele glauben, Kinder oder Ehepartner dürften im Ernstfall einfach entscheiden. Das stimmt nicht. Ohne Vollmacht kann es passieren, dass ein Gericht einen Betreuer bestellt, bevor Sie den Vertrag für eine Betreuungskraft unterschreiben dürfen. Die gute Nachricht: Die Vollmacht ist schnell gemacht, solange Ihre Eltern noch selbst entscheiden können.
Die kurze Antwort
- Kinder haben kein automatisches Vertretungsrecht. Ohne Vollmacht bestellt im Zweifel das Gericht einen Betreuer.
- Ehepartner dürfen nur in Gesundheitsfragen vertreten, höchstens sechs Monate (§ 1358 BGB).
- Einfacher Weg: Vorlage nutzen, ausdrucken, unterschreiben. Eine Beglaubigung kostet bei der Betreuungsbehörde 10 €.
- Neu seit Oktober 2026: Auch der Inhalt lässt sich im Vorsorgeregister hinterlegen, ab 20,50 €.
Warum reicht es nicht, das Kind zu sein?
Weil Kinder ihre Eltern rechtlich nicht automatisch vertreten dürfen, auch nicht im Notfall. Das geht nur mit einer ausdrücklichen Vollmacht, sagt die Verbraucherzentrale. Fehlt sie und können die Eltern selbst nicht mehr entscheiden, bestellt das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer. Das kann auch ein Kind sein, dauert aber und ist mit Kontrolle verbunden.
Das betrifft den Alltag schneller, als man denkt: den Antrag auf einen Pflegegrad, das Gespräch mit der Ärztin, das Bankkonto für die Rechnungen und den Vertrag mit einer Agentur. Solange Ihre Eltern alles selbst unterschreiben können, fällt das nicht auf. Nach einem Schlaganfall oder Sturz ist es plötzlich die wichtigste Frage von allen.
Welche drei Papiere gibt es?
Es gibt drei Dokumente, die oft verwechselt werden. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer vertreten darf. Die Betreuungsverfügung sagt, wer Betreuer werden soll, falls das Gericht doch jemanden bestellen muss. Die Patientenverfügung regelt, welche medizinische Behandlung jemand will oder nicht will. Am besten liegen alle drei zusammen in einer Mappe.
| Papier | Was es regelt | Hilft beim Betreuungsvertrag? |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Eine Vertrauensperson darf in den genannten Bereichen handeln, zum Beispiel Gesundheit, Wohnen, Behörden, Versicherungen | Ja, wenn die Vollmacht das abdeckt |
| Betreuungsverfügung | Wunsch, wer vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll und wie die Betreuung laufen soll | Erst, wenn das Gericht die Person bestellt hat |
| Patientenverfügung | Medizinische Wünsche für den Fall, dass jemand nicht mehr selbst entscheiden kann | Nein |
Was dürfen Ehepartner ohne Vollmacht?
Seit 2023 dürfen sich Ehepartner in Gesundheitsfragen gegenseitig vertreten, wenn einer wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst entscheiden kann. Das Recht gilt höchstens sechs Monate, und eine Ärztin oder ein Arzt muss die Voraussetzungen schriftlich bestätigen (§ 1358 BGB). Für Kinder gibt es so ein Recht nicht, auch nicht für kurze Zeit.
Das Notvertretungsrecht umfasst Einwilligungen in Behandlungen, Krankenhausverträge und Verträge über eilige Maßnahmen der Reha und Pflege. Bankgeschäfte gehören nicht dazu. Für einen dauerhaften Betreuungsvertrag reicht es nach unserem Verständnis nicht. Wer nicht will, dass der Ehepartner vertritt, kann das im Vorsorgeregister eintragen lassen.
Wer unterschreibt den Betreuungsvertrag?
Am einfachsten unterschreibt die Person selbst, die betreut wird. Kann sie das nicht mehr, unterschreiben Sie mit Vollmacht in ihrem Namen. Fragen Sie die Agentur früh, was sie dafür sehen möchte. Sie können auch im eigenen Namen unterschreiben, dann schulden Sie den Preis aber selbst. Das kann für die Steuer sinnvoll sein.
Was das für den Steuervorteil bedeutet, steht im Ratgeber Betreuung von der Steuer absetzen. Klären Sie das vor der Unterschrift.
Wie kommen Sie zu einer Vorsorgevollmacht?
Eine Vollmacht muss grundsätzlich weder beglaubigt noch beurkundet werden. Sie sollte schriftlich sein, und Ihre Eltern müssen sie unterschreiben, solange sie noch verstehen, was sie tun. Kostenlose Vorlagen gibt es beim Bundesministerium der Justiz. Die Verbraucherzentralen bieten ein Online-Werkzeug an, das Schritt für Schritt durch die Fragen führt.
- Miteinander reden Wer soll was entscheiden? Mehrere Personen sind möglich, etwa eine für das Geld und eine für die Gesundheit. Dann sollte jede eine eigene Vollmacht bekommen, und Sie sollten sich vorher beraten lassen.
- Keine Bedingungen in die Vollmacht schreiben Ein Satz wie „gilt erst, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann“ macht sie im Alltag schwer nutzbar, weil jeder den Nachweis verlangen kann. Solche Absprachen gehören laut Verbraucherzentrale in eine getrennte Vereinbarung.
- Heikle Punkte ausdrücklich nennen Schwere medizinische Eingriffe, der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und freiheitsentziehende Maßnahmen müssen ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Eine allgemeine Formulierung reicht dafür nicht.
- An die Bank denken Manche Banken akzeptieren die gängigen Vorlagen nicht. Die Verbraucherzentrale rät zu einer eigenen Bankvollmacht direkt bei der Bank.
- Beglaubigen oder beurkunden lassen, wenn es sinnvoll ist Die Betreuungsbehörde beglaubigt die Unterschrift für 10 € (§ 7 Betreuungsorganisationsgesetz, die Länder können das abweichend regeln). Eine notarielle Beurkundung ist etwa nötig, wenn die bevollmächtigte Person Kredite aufnehmen soll. Sie kostet mehr, je nach Vermögen.
- Gut aufbewahren Das Original muss im Ernstfall schnell auffindbar sein: bei der bevollmächtigten Person oder im Vorsorgeordner zu Hause.
Was ist seit Oktober 2026 im Vorsorgeregister neu?
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zeigt Ärzten und Betreuungsgerichten, ob es eine Vollmacht oder Verfügung gibt. Seit dem 1. Oktober 2026 lässt sich auch der Inhalt hinterlegen. Ärzte und Gerichte können ihn im Notfall dann direkt lesen, statt danach suchen zu lassen (Verbraucherzentrale NRW, Stand 06.10.2026). Registriert sind mehr als sieben Millionen Vorsorgeverfügungen.
| Wer lädt hoch? | Nicht Sie selbst, sondern Betreuungsbehörden und -vereine, Rechtsanwälte oder Notare |
|---|---|
| Was kostet es? | Einmalig ab 20,50 € bei Online-Registrierung und Lastschrift. Der Betrag hängt von Weg, Zahlungsart und Zahl der Vertrauenspersonen ab. Änderungen und Löschungen sind gebührenfrei |
| Ersetzt es das Original? | Nein. Wer handeln will, muss die Originalurkunde vorlegen können |
| Pflicht? | Nein, die Registrierung ist freiwillig |
Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Geht das noch bei einer beginnenden Demenz?
Das kann noch gehen, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater versteht, was die Vollmacht bedeutet und wem sie gilt. Fragen Sie im Zweifel die Hausarztpraxis und lassen Sie sich von einer Notarin, einem Notar oder der Betreuungsbehörde beraten. Warten Sie damit nicht.
Darf ich mich als Kind selbst bevollmächtigen lassen?
Ja, Ihre Eltern wählen frei, wem sie vertrauen. Weil die bevollmächtigte Person weitreichende Rechte bekommt und ihre Entscheidungen meist nicht überprüft werden, sollte es jemand sein, dem sie voll vertrauen.
Ab wann gilt die Vollmacht?
Grundsätzlich sobald sie ausgestellt und unterschrieben ist. Dass sie nur im Ernstfall genutzt werden soll, sprechen Sie intern ab, nicht in der Urkunde selbst.
Kann ich auch ohne Vollmacht einen Pflegegrad beantragen?
Antragsteller ist die versicherte Person selbst. Sie kann das auch gemeinsam mit Ihnen am Telefon tun. Wenn Sie den Antrag allein für sie stellen wollen, brauchen Sie eine Vollmacht. Wie der Antrag läuft, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Quellen & Stand
- Verbraucherzentrale: Vorsorgevollmacht, warum sie so wichtig ist (verbraucherzentrale.de, Stand 21.09.2026)
- Verbraucherzentrale NRW: Dokumente zentral speichern, was kann das neue Vorsorgeregister? (Stand 06.10.2026)
- Bundesnotarkammer: Mehr als sieben Millionen Registrierungen im Zentralen Vorsorgeregister, Pressemitteilung, 2026
- § 1358 BGB: gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge; § 7 Betreuungsorganisationsgesetz: Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde (gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.11.2026)
- Zentrales Vorsorgeregister: Glossar (vorsorgeregister.de)
Zuletzt aktualisiert am 3. November 2026. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größeren Vermögen, Immobilien oder Familienkonflikten lassen Sie sich von Notariat, Rechtsanwältin oder Betreuungsbehörde beraten.