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Geld & Zuschüsse

Pflegeheim oder Betreuung zu Hause: der ehrliche Kostenvergleich

Stand: Lesezeit ca. 8 Minuten Von Dennis Sokol

Sessel mit Wolldecke und Hausschuhen am Wohnzimmerfenster

Die Frage kommt oft unter Druck: nach einem Sturz, nach dem Krankenhaus, wenn die Kraft der Angehörigen zu Ende geht. Beide Wege kosten viel Geld, aber auf unterschiedliche Weise. Hier stehen beide Rechnungen nebeneinander, mit Quellen. Und auch, wann das Heim die bessere Wahl ist.

Die kurze Antwort

  • Heim: im Schnitt 3.364 € Eigenanteil im ersten Jahr (vdek, Stand 01.07.2026), ab dem vierten Jahr 2.111 €.
  • Zu Hause: meist 2.800 bis 3.500 € (Verbraucherzentrale, Stand 13.08.2026), dazu Zimmer und Verpflegung, abzüglich Pflegegeld und Steuervorteil.
  • Das Heim passt besser, wenn nachts dauernd Hilfe nötig ist oder viel medizinische Pflege.

Was kostet das Pflegeheim im Monat?

Im ersten Jahr zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im Bundesschnitt 3.364 € im Monat aus eigener Tasche, 256 € mehr als ein Jahr zuvor (vdek, Stand 01.07.2026). Das reicht von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen. Weil der Zuschuss der Pflegekasse mit den Jahren steigt, sinkt der Eigenanteil danach deutlich.

Eigenanteil im Pflegeheim je Monat, Bundesschnitt, Stand 01.07.2026 (vdek). Darin stecken immer 1.589 € für Wohnen, Essen und Investitionen. Der Pflegeanteil enthält die Ausbildungskosten und ist nach dem Zuschuss der Pflegekasse angegeben
Im Heim Eigenanteil Davon Pflege
Bis 1 Jahr3.364 €1.775 €
Ab 1 Jahr3.051 €1.462 €
Ab 2 Jahren2.633 €1.044 €
Ab 3 Jahren2.111 €522 €

Das sind Durchschnittswerte, von Heim zu Heim gibt es große Unterschiede. Innerhalb eines Heims zahlen alle mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben Pflegeanteil. Die Kosten jedes einzelnen Heims zeigt der vdek-Pflegelotse im Internet. Für Pflegegrad 1 gelten diese Zuschüsse nicht.

Was kostet die Betreuung zu Hause im Monat?

Für eine entsandte Betreuungskraft rechnet die Verbraucherzentrale mit etwa 2.800 bis 3.500 € im Monat, häufig kommen die Gebühren der Vermittlungsagentur dazu (Stand 13.08.2026). Außerdem stellen Sie ein eigenes Zimmer und die Verpflegung. Davon lassen sich das Pflegegeld und der Steuervorteil abziehen. Was bei Ihnen gilt, hängt vom Bedarf und von der Agentur ab.

Angenommener Monatspreis3.000 €
Pflegegeld bei Pflegegrad 3 (§ 37 SGB XI, Stand 2026)− 599 €
Steuervorteil, wenn Einkommensteuer anfällt (§ 35a EStG), bis zu− 333 €

Beispiel zur Orientierung, kein Angebot. Zimmer und Verpflegung für die Betreuungskraft sind nicht eingerechnet. Was der Vergleich bei Ihrer Postleitzahl zeigt, kann abweichen. Mehr auf unserer Seite Kosten & Preise.

Niemand arbeitet 24 Stunden. Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist legal nicht möglich, sagt die Verbraucherzentrale. Die Arbeitszeit darf 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Für Freizeit, Nächte mit viel Hilfe und medizinische Aufgaben braucht es deshalb oft zusätzlich Familie oder einen Pflegedienst.

Wie sieht der Vergleich nebeneinander aus?

Direkt vergleichen lassen sich die beiden Summen nicht. Im Heim sind Wohnen und Essen im Eigenanteil enthalten, zu Hause laufen Miete oder Hauskosten weiter. Bleibt ein Ehepartner in der Wohnung, fallen sie sowieso an. Wird die Wohnung frei, spart das Heim diese Kosten. Rechnen Sie deshalb mit Ihren eigenen Zahlen.

Pflegeheim und Betreuung zu Hause im Vergleich (vdek, Stand 01.07.2026; Verbraucherzentrale, Stand 13.08.2026; §§ 37, 43c SGB XI, § 35a EStG)
Pflegeheim Betreuung zu Hause
Kosten 3.364 € im Monat im ersten Jahr, im Schnitt 2.800 bis 3.500 € im Monat, oft plus Vermittlungs­gebühr
Wohnen Wohnen und Essen sind enthalten Bezahlen Sie wie bisher, dazu Zimmer und Verpflegung für die Betreuungskraft
Kasse Zuschuss zum Pflegeanteil: 15, 30, 50, dann 75 %, oben schon eingerechnet Pflegegeld 347 bis 990 € im Monat, muss noch abgezogen werden
Steuer Nur der Anteil, der einer Hilfe im Haushalt entspricht, und nur für die Person im Heim selbst 20 % der Arbeitskosten, bis 4.000 € im Jahr
Später Der Zuschuss steigt, der Eigenanteil sinkt. Die Heimpreise selbst können steigen Kein steigender Zuschuss. Die Preise können steigen
Medizin Medizinische Pflege durch das Personal im Haus Medizinische Pflege durch einen Pflegedienst, den Sie zusätzlich organisieren

Wichtiger als der Preis ist oft etwas anderes: zu Hause bleibt der gewohnte Alltag, im Heim sind immer Fachkräfte und andere Menschen im Haus. Was davon schwerer wiegt, kann Ihnen keine Tabelle sagen.

Wann ist das Heim die bessere Wahl?

Das Heim passt besser, wenn eine Person allein die nötige Hilfe nicht leisten kann oder darf. Das gilt vor allem, wenn jede Nacht mehrmals jemand gebraucht wird, wenn zwei Personen beim Umsetzen helfen müssen oder wenn viel medizinische Pflege anfällt. Eine Betreuungskraft ersetzt keine Pflegefachkraft, und auch sie braucht Schlaf.

  1. Die Nächte sind nicht mehr ruhig Wer jede Nacht mehrmals gerufen wird, kann das nicht dauerhaft leisten. Mehrere Kräfte im Wechsel kosten entsprechend mehr.
  2. Die Pflege ist körperlich zu schwer für eine Person Etwa wenn jemand bettlägerig ist und nur zu zweit umgelagert werden kann.
  3. Viel Behandlungspflege ist nötig Spritzen, Wundversorgung oder Beatmung gehören in die Hand von Fachkräften.
  4. Eine Demenz bringt Ihre Angehörigen in Gefahr Wer nachts das Haus verlässt oder sich selbst gefährdet, braucht womöglich mehr Schutz, als eine Person im Haushalt geben kann.
  5. Es fehlt an Platz oder an Rückhalt Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer. Und jemand aus der Familie oder dem Umfeld sollte den Haushalt mit im Blick behalten.

Trifft einer dieser Punkte zu, heißt das nicht automatisch Heim. Manchmal reicht die Kombination aus Betreuungskraft, Pflegedienst und Tagespflege. Sprechen Sie darüber mit der Hausärztin oder dem Hausarzt und mit der Pflegeberatung.

Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Im Heim bleibt dann ein Taschengeld von 152 € im Monat (Stand Januar 2025), ein Schonvermögen von 10.000 € pro Person ist geschützt (BMG, Stand 28.10.2026). Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Stellen Sie den Antrag früh, denn für die Zeit davor zahlt das Sozialamt in der Regel nicht. Ob und wie viel es für eine Betreuung zu Hause übernimmt, ist eine Einzelfallentscheidung. Fragen Sie vorher nach. Über die Grenze von 100.000 € wird politisch gestritten (Finanztip, 05.06.2026). Im aktuellen Entwurf der Pflegereform steht dazu nichts.

Wie treffen Sie die Entscheidung?

Beginnen Sie bei dem, was Ihre Angehörigen wollen, und prüfen Sie dann, was machbar und bezahlbar ist. Die meisten Entscheidungen lassen sich ausprobieren, bevor sie endgültig sind. Kurzzeitpflege zeigt, wie sich ein Heim anfühlt. Eine Betreuungskraft mit kurzer Kündigungsfrist zeigt, ob es zu Hause klappt. Sie müssen das nicht allein entscheiden.

  1. Fragen, was gewünscht ist Solange Ihre Angehörigen selbst entscheiden können, entscheiden sie. Wie das Gespräch gelingt, steht im Ratgeber Wenn Eltern Hilfe brauchen.
  2. Den Alltag aufschreiben Was braucht es tagsüber, was nachts, was davon medizinisch? Mit dieser Liste bekommen Sie von Heim und Agentur brauchbare Antworten.
  3. Beide Wege durchrechnen Mit dem Preis eines Heims in Ihrer Nähe und dem Preis einer Agentur für Ihre Postleitzahl. Rechnen Sie Wohnung, Essen und Zuschüsse mit ein.
  4. Beratung holen Pflegekasse und Pflegestützpunkt beraten kostenlos, auch zu Hause (§ 7a SGB XI).

Häufige Fragen zu Heim und Betreuung zu Hause

Gibt es im Pflegeheim Pflegegeld?

Nein. Das Pflegegeld gibt es nur bei Pflege zu Hause. Im Heim zahlt die Pflegekasse stattdessen einen festen Betrag je nach Pflegegrad an das Heim und den Zuschuss zum Eigenanteil. Beides ist in den Zahlen oben schon berücksichtigt.

Was ändert die Pflegereform daran?

Die Zuschüsse im Heim sollen nach dem aktuellen Entwurf bleiben, das Pflegegeld zu Hause soll steigen, das Jahresbudget für die Vertretung soll wegfallen. Noch ist nichts beschlossen. Mehr im Überblick zur Pflegereform 2027.

Kann ich von der Betreuung zu Hause später ins Heim wechseln?

Ja. Achten Sie im Vertrag mit der Agentur auf eine kurze Kündigungsfrist, gerade weil ein Heimplatz oft kurzfristig frei wird. Was Sie sonst klären sollten, steht im Ratgeber Wechsel und Ausfall.

Müssen wir das Haus verkaufen, wenn das Geld nicht reicht?

Das kommt darauf an. Ein angemessenes Haus, in dem noch der Ehepartner lebt, ist bei der Sozialhilfe in der Regel geschützt. Lebt niemand mehr dort, kann das anders aussehen. Lassen Sie das im Einzelfall vom Sozialamt oder einer Beratungsstelle prüfen.

Quellen & Stand

  1. vdek: Eigenbeteiligung in der stationären Pflege, Auswertung zum 01.07.2026, Pressemitteilung vom 14.07.2026, mit Grafiken nach Aufenthaltsdauer
  2. Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte, wie geht das legal? (verbraucherzentrale.de, Stand 13.08.2026)
  3. Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 28.10.2026: Taschengeld, Schonvermögen, Elternunterhalt
  4. §§ 7a, 37, 43, 43c SGB XI, §§ 90, 94 Abs. 1a SGB XII, § 35a EStG (gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.11.2026)
  5. Finanztip: Debatte um den Elternunterhalt, Stand 05.06.2026; Bundestags-Drucksache 21/8869 vom 02.11.2026

Zuletzt aktualisiert am 3. November 2026. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Sozial- oder medizinische Beratung. CareVergleich24 vergleicht Agenturen für Betreuung zu Hause und bekommt von ihnen eine Vergütung, wenn Sie anfragen. Dass das Heim manchmal besser passt, schreiben wir trotzdem.

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