Pflegegeld-Rechner 2026: Was zahlt die Pflegekasse?
Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides kombiniert – wählen Sie Pflegegrad und Versorgung, der Rechner zeigt sofort, was Ihnen jeden Monat zusteht. Den Entlastungsbetrag können Sie dazunehmen. Alle Ergebnisse stehen darunter auch als Tabelle.
Die kurze Antwort
- Pflegegeld: 347 bis 990 € im Monat aufs Konto, ab Pflegegrad 2 (§ 37 SGB XI).
- Pflegesachleistung: 796 bis 2.299 € für einen ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Kasse abrechnet (§ 36 SGB XI).
- Beides kombiniert: Das Pflegegeld sinkt um den Anteil, den der Pflegedienst verbraucht (§ 38 SGB XI).
- Entlastungsbetrag: zusätzlich 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, gegen Rechnung eines anerkannten Angebots (§ 45b SGB XI).
Rechner
Pflegegeld und Pflegesachleistung als Tabelle
Die erste Tabelle zeigt Ihre Berechnung aus dem Rechner, die beiden anderen alle Beträge 2026 im Überblick. Zum Mitnehmen ins Gespräch mit Pflegekasse oder Pflegedienst:
| Leistung | Höchstbetrag | Genutzt | Pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Summe |
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
| Pflegedienst nutzt | Sachleistung | Rest-Pflegegeld | Zusammen |
|---|---|---|---|
| 0 % | 0 € | 599 € | 599 € |
| 20 % | 299,40 € | 479,20 € | 778,60 € |
| 40 % | 598,80 € | 359,40 € | 958,20 € |
| 50 % | 748,50 € | 299,50 € | 1.048 € |
| 60 % | 898,20 € | 239,60 € | 1.137,80 € |
| 80 % | 1.197,60 € | 119,80 € | 1.317,40 € |
| 100 % | 1.497 € | 0 € | 1.497 € |
Stand 2026: Die Beträge gelten unverändert seit 1. Januar 2025, die nächste Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Angehörige oder eine selbst organisierte Betreuungskraft die Pflege übernehmen – das Geld geht aufs Konto und ist frei verwendbar. Pflegesachleistung ist ein höheres Budget, das nur ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnen kann. Beides lässt sich kombinieren.
Pflegegeld
Für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder eine Betreuungskraft. Viele Familien finanzieren damit einen Teil der 24-Stunden-Betreuung.
Pflegegrad 2 bis 5 · 347 bis 990 €
Pflegesachleistung
Budget für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, etwa für Körperpflege oder Hilfe beim Anziehen. Ausgezahlt wird nichts.
Pflegegrad 2 bis 5 · 796 bis 2.299 €
Kombinationsleistung
Pflegedienst und Familie teilen sich die Pflege. Nutzt der Dienst 40 % der Sachleistung, zahlt die Kasse noch 60 % des Pflegegeldes.
§ 38 SGB XI · im Rechner oben enthalten
Entlastungsbetrag
Kommt zu allem anderen dazu, schon ab Pflegegrad 1. Die Kasse erstattet Rechnungen anerkannter Angebote, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Pflegegrad 1 bis 5 · 131 € im Monat
Häufige Fragen zu Pflegegeld und Pflegesachleistung
Darf ich mit dem Pflegegeld eine 24-Stunden-Betreuung bezahlen?
Ja. Das Pflegegeld ist frei verwendbar, viele Familien decken damit einen Teil der Kosten für eine Betreuungskraft zu Hause. In unserem Vergleich ziehen wir das Pflegegeld deshalb schon vom Monatspreis der Agenturen ab – zusammen mit der Verhinderungspflege und dem Steuervorteil. Wie das gerechnet wird, zeigt die Seite Kosten & Preise.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Die Pflegekasse schaut, wie viel Prozent der Pflegesachleistung der Pflegedienst in einem Monat abgerechnet hat. Um genau diesen Anteil sinkt das Pflegegeld. Beispiel Pflegegrad 3: Der Dienst rechnet 600 € ab, das sind 40,1 % von 1.497 €. Vom Pflegegeld (599 €) bleiben dann 358,92 €.
Kann eine 24-Stunden-Agentur den Entlastungsbetrag abrechnen?
Meistens nicht. Den Entlastungsbetrag können nur Pflegedienste, Tages- und Kurzzeitpflege sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag abrechnen – die meisten 24-Stunden-Agenturen gehören nicht dazu. Deshalb ziehen wir ihn im Vergleich nicht ab. Nutzen können Sie ihn trotzdem, etwa für eine anerkannte Haushaltshilfe oder die Tagespflege.
Kann ich nicht genutzte Pflegesachleistung anders einsetzen?
Ja, bis zu 40 % der Pflegesachleistung dürfen Sie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden (Umwandlungsanspruch, § 45a Abs. 4 SGB XI). Der umgewandelte Teil zählt bei der Kombinationsleistung wie genutzte Sachleistung.
Muss ich beim Pflegegeld etwas beachten?
Wer nur Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Kosten trägt die Pflegekasse. Fehlt der Nachweis, kann sie das Pflegegeld kürzen.
Gibt es noch weitere Leistungen der Pflegekasse?
Ja. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € – mehr dazu im Ratgeber Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dazu kommen Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung und die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese Leistungen rechnet der Rechner nicht mit.
Quellen & Stand
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung, § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungsbesuch, § 38 SGB XI – Kombinationsleistung (gesetze-im-internet.de)
- § 45a Abs. 4 SGB XI – Umwandlungsanspruch, § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 04.11.2025 (bundesgesundheitsministerium.de)
Zuletzt aktualisiert am 30. September 2026. Der Rechner informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung – maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Weiterlesen