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Akut & Übergang

Vom Krankenhaus nach Hause: die ersten 14 Tage organisieren

Stand: Lesezeit ca. 7 Minuten Von Dennis Sokol

Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Operation – und plötzlich sagt die Ärztin: „So kann Ihre Mutter nicht allein nach Hause.“ Meist bleiben dann nur wenige Tage bis zur Entlassung. Das ist knapp, aber zu schaffen, wenn Sie wissen, wer was regeln muss und welche Hilfen es für die Zeit dazwischen gibt.

Die kurze Antwort

  • Sozialdienst früh ansprechen: Das Krankenhaus muss die Versorgung nach der Entlassung mitplanen.
  • Pflegegrad sofort beantragen: Aus dem Krankenhaus heraus begutachtet der Medizinische Dienst bis zum 5. Arbeitstag.
  • Lücke überbrücken: Übergangspflege, Kurzzeitpflege oder Vertretung zu Hause – mit Pflegegrad aus bis zu 3.539 € im Jahr.
  • Betreuung früh anfragen, solange Ihre Angehörige noch versorgt ist.

Was muss das Krankenhaus vor der Entlassung regeln?

Jedes Krankenhaus ist verpflichtet, die Versorgung nach der Entlassung mitzuplanen – das nennt sich Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Zuständig ist meist der Sozialdienst. Er klärt mit Ihnen, welche Hilfe zu Hause nötig ist, und kann Rezepte und Verordnungen für die ersten Tage ausstellen lassen.

Warten Sie nicht, bis sich jemand bei Ihnen meldet. Fragen Sie auf der Station nach dem Sozialdienst, sobald absehbar ist, dass Ihre Angehörige Hilfe brauchen wird. Das Entlassmanagement setzt eine schriftliche Einwilligung Ihrer Angehörigen voraus. Für bis zu sieben Tage nach der Entlassung darf das Krankenhaus Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege verordnen, etwa Wundversorgung durch einen Pflegedienst. Danach übernimmt die Hausarztpraxis.

Nehmen Sie diese Fragen ins Gespräch mit: Wann ist die Entlassung geplant? Welche Hilfsmittel braucht sie zu Hause – Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl? Welche Medikamente, und wer verordnet sie danach? Braucht sie einen Pflegedienst für die Behandlungspflege? Und: Hat der Sozialdienst den Pflegegrad schon beantragt?

Wie bekomme ich schnell einen Pflegegrad, solange sie noch im Krankenhaus liegt?

Stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad sofort, noch aus dem Krankenhaus heraus – formlos bei der Pflegekasse, der Sozialdienst hilft dabei. Liegt die Person im Krankenhaus oder in der Reha und braucht danach eine Versorgung, gilt ein Eilverfahren: Der Medizinische Dienst muss spätestens am 5. Arbeitstag nach Antragseingang begutachten (§ 18a Abs. 5 SGB XI, Stand 2026).

Das lohnt sich doppelt. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Und erst mit einem Pflegegrad ab 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld – je nach Grad 347 bis 990 € im Monat – und das Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Wie der Antrag Schritt für Schritt läuft, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Wie überbrücke ich die Zeit, bis die 24-Stunden-Betreuung steht?

Zwischen Entlassung und Anreise einer Betreuungskraft liegen oft einige Tage. Für diese Lücke gibt es mehrere Wege, die sich kombinieren lassen. Welcher passt, hängt davon ab, ob schon ein Pflegegrad anerkannt ist, wie viel Hilfe Ihre Angehörige braucht und wie schnell die Agentur eine Betreuungskraft schicken kann.

Hilfen für den Übergang nach dem Krankenhaus (Stand 2026)
Hilfe Wer zahlt Wie lange
Übergangspflege im Krankenhaus
wenn die Anschlussversorgung nicht rechtzeitig steht (§ 39e SGB V)
Krankenkasse Bis zu 10 Tage
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
nach schwerer Krankheit oder Operation (§ 39c SGB V)
Krankenkasse, bis zu 3.539 € Bis zu 8 Wochen im Jahr
Kurzzeitpflege mit Pflegegrad
in einer zugelassenen Einrichtung
Pflegekasse, aus dem Jahresbudget von 3.539 € Bis zu 8 Wochen im Jahr
Verhinderungspflege zu Hause
wenn Sie als pflegende Angehörige verhindert sind
Pflegekasse, aus demselben Budget Bis zu 8 Wochen im Jahr

Wie das gemeinsame Budget funktioniert und wie Sie es auch für eine Betreuungskraft nutzen, erklärt der Ratgeber Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Was muss zu Hause bereitstehen, bevor die Betreuungskraft kommt?

Eine Betreuungskraft wohnt mit im Haushalt und braucht deshalb ein eigenes Zimmer. Dazu kommen die Hilfsmittel, die Ihre Angehörige jetzt braucht, und ein Plan für medizinische Aufgaben, die eine Betreuungskraft nicht übernehmen darf, etwa Spritzen oder Wundversorgung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Eigenes Zimmer Mit Bett, Schrank und am besten WLAN – für die Betreuungskraft ist es für Wochen ihr Zuhause.
Hilfsmittel Pflegebett, Rollator oder Toilettenstuhl gibt es auf Rezept oder über die Pflegekasse. Früh bestellen – die Lieferung dauert.
Pflegedienst für Medizinisches Behandlungspflege wie Spritzen oder Verbände übernimmt ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse prüft dabei, was jemand im Haushalt selbst leisten kann.
Übergabemappe Medikamentenplan, Arztbriefe, Notfallnummern und der Tagesablauf – für die Betreuungskraft und für jede Vertretung.

Kann ich mir als berufstätige Angehörige kurzfristig frei nehmen?

Ja. Tritt ein Pflegefall plötzlich ein, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren (§ 2 Pflegezeitgesetz). Für diese Tage zahlt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdiensts (§ 44a SGB XI). Das geht bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr.

Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid, dass Sie verhindert sind und wie lange voraussichtlich. Das Pflegeunterstützungsgeld beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Angehörigen, zusammen mit einer Bescheinigung über den akuten Pflegebedarf von der Ärztin oder einer Pflegefachkraft. Wer länger aussetzen möchte, kann Pflegezeit (bis zu sechs Monate) oder Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate in Teilzeit) ankündigen – beides gilt nur in größeren Betrieben und braucht mehr Vorlauf.

Wie sieht ein realistischer Fahrplan für die ersten 14 Tage aus?

Kein Fall gleicht dem anderen, aber die Reihenfolge ist fast immer dieselbe: zuerst Pflegegrad und Gespräch mit dem Sozialdienst, dann parallel Betreuung anfragen und den Übergang sichern. Dieser Fahrplan hilft Ihnen, in der Aufregung der ersten Tage nichts Wichtiges zu vergessen.

  1. Tag 1–2: Sozialdienst und Pflegegrad Termin beim Sozialdienst, Antrag auf Pflegegrad stellen, beim Arbeitgeber die kurzzeitige Arbeitsverhinderung melden.
  2. Tag 2–4: Betreuung vergleichen und anfragen Preise und Agenturen für Ihre Region vergleichen, ein bis zwei Agenturen anfragen und nach dem frühesten Anreisetermin fragen.
  3. Tag 3–7: Übergang sichern Steht die Betreuung nicht rechtzeitig, mit dem Sozialdienst Kurzzeitpflege oder Übergangspflege klären. Hilfsmittel bestellen, Zimmer vorbereiten.
  4. Entlassung Entlassbrief, Medikamentenplan und Rezepte mitnehmen. Pflegedienst für die Behandlungspflege informieren.
  5. Woche 2: Die Betreuungskraft zieht ein Einen Tag für die Einarbeitung einplanen: Haus zeigen, Tagesablauf besprechen, Übergabemappe durchgehen.

Häufige Fragen zur Entlassung aus dem Krankenhaus

Darf das Krankenhaus meine Mutter entlassen, obwohl zu Hause noch nichts geregelt ist?

Das Krankenhaus muss die Anschlussversorgung mitplanen, kann aber nicht unbegrenzt behalten. Steht die Versorgung nicht rechtzeitig, gibt es die Übergangspflege im Krankenhaus oder eine Kurzzeitpflege. Sprechen Sie den Sozialdienst ausdrücklich darauf an, wenn Sie sehen, dass es zu Hause nicht reicht.

Wie schnell kann eine Betreuungskraft da sein?

Das ist je nach Agentur und Region sehr unterschiedlich. Fragen Sie bei der Anfrage direkt nach dem frühesten Anreisetermin und planen Sie für die ersten Tage eine Überbrückung ein. Je früher Sie anfragen, desto eher findet sich eine passende Betreuungskraft.

Was darf eine Betreuungskraft – und was nicht?

Eine Betreuungskraft hilft im Alltag: Körperpflege, Essen, Haushalt, Begleitung, Gesellschaft und da sein in der Nacht. Medizinische Behandlungspflege wie Spritzen oder Wundversorgung gehört in die Hände eines ambulanten Pflegedienstes. Was im Einzelfall wer übernimmt, klären Sie am besten gleich beim Erstgespräch mit der Agentur.

Quellen & Stand

  1. § 39 Abs. 1a SGB V – Entlassmanagement und Verordnungen für bis zu sieben Tage (gesetze-im-internet.de)
  2. § 18a Abs. 5 SGB XI – verkürzte Begutachtungsfrist im Krankenhaus (Fassung seit 01.01.2026); § 33 SGB XI – Leistungen ab Antragsmonat
  3. §§ 39c, 39e SGB V – Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad, Übergangspflege im Krankenhaus
  4. §§ 39, 42, 42a SGB XI – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, gemeinsamer Jahresbetrag
  5. § 37 SGB V – häusliche Krankenpflege
  6. § 2 Pflegezeitgesetz, § 44a SGB XI, § 2 Familienpflegezeitgesetz – Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung – verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall geben Krankenhaus-Sozialdienst, Pflegekasse und Pflegestützpunkt.

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